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Rechtsprechung
   BGH, 05.11.1985 - 1 StR 491/85   

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BGH, 05.11.1985 - 1 StR 491/85 (https://dejure.org/1985,976)
BGH, Entscheidung vom 05.11.1985 - 1 StR 491/85 (https://dejure.org/1985,976)
BGH, Entscheidung vom 05. November 1985 - 1 StR 491/85 (https://dejure.org/1985,976)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Annahme einer schweren seelischen Abartigkeit im Sinne des § 179 Abs. 1 Nr. 1 Strafgesetzbuch (StGB) - Verhältnis der Erziehung und Betreuung in der Lebensführung im Sinne des § 174 Abs. 1 Nr. 1 StGB - Anvertrautsein eines Minderjährigen zur Erziehung - Beurteilung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB (1975) § 174 Abs. 1 Nr. 1, 2
    Schutzbefohlene eines Gemeindepfarrers

Papierfundstellen

  • BGHSt 33, 340
  • NJW 1986, 1053
  • MDR 1986, 333
  • NStZ 1986, 215
  • StV 1986, 198
  • FamRZ 1986, 571
  • JR 1986, 514
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 30.10.1963 - 2 StR 357/63

    Anforderungen an die Begründung einer Ablehnung eines Beweisantrages wegen

    Auszug aus BGH, 05.11.1985 - 1 StR 491/85
    Daß sie außerhalb des eigentlichen Religionsunterrichts geschahen, stellt hier, wie die Strafkammer erkannt hat, die Erfüllung des Tatbestandes nicht in Frage (vgl. BGHSt 19, 163, 166 [BGH 30.10.1963 - 2 StR 357/63] sowie schon BGH MDR 1954, 53).

    Ob ein solches Obhutsverhältnis besteht und welchen Umfang es hat, ist nach den tatsächlichen Verhältnissen des Einzelfalles zu beurteilen (BGHSt 19, 163, 165) [BGH 30.10.1963 - 2 StR 357/63].

    Je nach den tatsächlichen Verhältnissen kommt es auch in Betracht zwischen einem Lehrer und einem von ihm nicht mehr unterrichteten Schüler derselben Schule (BGHSt 19, 163, 166) [BGH 30.10.1963 - 2 StR 357/63], ferner zwischen einem Fahrlehrer und einer minderjährigen Fahrschülerin (BGHSt 21, 196; kritisch dazu Lackner JR 1968, 190/191).

    Im Falle von Martina Gr. endete das Obhutsverhältnis, als sie nicht mehr vom Angeklagten unterrichtet wurde (vgl. BGHSt 19, 163, 167) [BGH 30.10.1963 - 2 StR 357/63].

  • BGH, 31.01.1967 - 1 StR 595/65
    Auszug aus BGH, 05.11.1985 - 1 StR 491/85
    Dabei überschneiden sich die Begriffe der Erziehung, der Ausbildung und der Betreuung in der Lebensführung; ihre nähere Bestimmung hat sich zu orientieren am Schutzzweck der Vorschrift, minderjährige und daher regelmäßig noch nicht ausgereifte Menschen vor sexuellen Übergriffen durch Autoritätspersonen zu bewahren, denen sie "durch Vertrauensbeweis überantwortet, gewissermaßen in die Hand und deshalb in die Hut gegeben sind" (BGHSt 21, 196, 200 [BGH 31.01.1967 - 1 StR 595/65]/201; vgl. ferner Lackner, StGB 16. Aufl. § 174 Anm. 3 a und b sowie Laufhütte a.a.O. § 174 Rdn. 12).

    Das kann auch stillschweigend und durch den Minderjährigen selbst geschehen, wie es unter Umständen auch genügt, daß der Täter den Pflichtenkreis tatsächlich übernimmt (BGHSt 21, 196, 201 [BGH 31.01.1967 - 1 StR 595/65]/202; vgl. bereits BGHSt 1, 292).

    Je nach den tatsächlichen Verhältnissen kommt es auch in Betracht zwischen einem Lehrer und einem von ihm nicht mehr unterrichteten Schüler derselben Schule (BGHSt 19, 163, 166) [BGH 30.10.1963 - 2 StR 357/63], ferner zwischen einem Fahrlehrer und einer minderjährigen Fahrschülerin (BGHSt 21, 196; kritisch dazu Lackner JR 1968, 190/191).

  • BGH, 24.06.1952 - 1 StR 130/52

    Antrag auf Zuziehung eines Sachverständigen zur Überprüfung der Glaubwürdigkeit

    Auszug aus BGH, 05.11.1985 - 1 StR 491/85
    Das gilt allerdings nicht, wenn ein solcher Zeuge aus dem normalen Erscheinungsbild seines Alters hervorstechende Züge oder Eigentümlichkeiten aufweist, deren Beurteilung eine besondere Sachkunde voraussetzt (BGHSt 3, 27, 28 [BGH 24.06.1952 - 1 StR 130/52]/29; 3, 52, 54; 8, 130, 131; 23, 8, 12; BGH NJW 1961, 1636; BGH NStZ 1981, 400; 1982, 42; BGH StV 1985, 398).

    Aber auch Fallbesonderheiten zwingen nicht zur Zuziehung eines - psychologischen - Sachverständigen, wenn die Hauptverhandlung Anzeichen erbringt, die ganz deutlich für (oder gegen) die Glaubwürdigkeit der Bekundungen sprechen (BGHSt 3, 27, 30, 7, 82, 85 [BGH 24.06.1952 - 1 StR 130/52]; ebenso Herdegen in KK § 244 Rdn. 36).

  • BGH, 03.04.1962 - 5 StR 74/62
    Auszug aus BGH, 05.11.1985 - 1 StR 491/85
    Ein Verhältnis der Erziehung und Betreuung in der Lebensführung im Sinne des § 174 Abs. 1 Nr. 1, 2 StGB setzt voraus, daß Beziehungen persönlicher Natur bestehen, in deren Rahmen der Täter wenigstens eine Mit verantwortung für das geistige und sittliche Wohl des Minderjährigen trägt und eine entsprechende Einwirkungsmöglichkeit hat (BGHSt 17, 191, 192 [BGH 03.04.1962 - 5 StR 74/62]/193).

    für den Haushaltsvorstand gegenüber einem Schulmädchen (BGH LM § 174 Ziff. 1 StGB Nr. 1), für den Begleiter einer Minderjährigen auf der Fahrt zur neuen Arbeitsstelle (BGH NJW 1955, 1934), bei einem Jugendherbergsvater (BGH NJW 1957, 1201), beim Trainer der Schülermannschaft eines Fußballvereins (BGHSt 17, 191 [BGH 03.04.1962 - 5 StR 74/62]).

  • BGH, 03.07.1951 - 2 StR 213/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 05.11.1985 - 1 StR 491/85
    Das kann auch stillschweigend und durch den Minderjährigen selbst geschehen, wie es unter Umständen auch genügt, daß der Täter den Pflichtenkreis tatsächlich übernimmt (BGHSt 21, 196, 201 [BGH 31.01.1967 - 1 StR 595/65]/202; vgl. bereits BGHSt 1, 292).

    In anderen Bereichen hat die Rechtsprechung ein Obhutsverhältnis der in § 174 StGB vorausgesetzten Art beispielsweise bejaht für eine dem Vater oder dem Vormund ähnliche Stellung gegenüber einer Hausangestellten (BGHSt 1, 55, 59) [BGH 13.03.1951 - 1 StR 62/50], für einen Erwachsenen, der sich eines seinen Eltern entlaufenen Jugendlichen annahm (BGHSt 1, 292).

  • BGH, 21.05.1969 - 4 StR 446/68

    Ausschluss des Vorliegens krankhafter Störungen bei der Beurteilung der

    Auszug aus BGH, 05.11.1985 - 1 StR 491/85
    Das gilt allerdings nicht, wenn ein solcher Zeuge aus dem normalen Erscheinungsbild seines Alters hervorstechende Züge oder Eigentümlichkeiten aufweist, deren Beurteilung eine besondere Sachkunde voraussetzt (BGHSt 3, 27, 28 [BGH 24.06.1952 - 1 StR 130/52]/29; 3, 52, 54; 8, 130, 131; 23, 8, 12; BGH NJW 1961, 1636; BGH NStZ 1981, 400; 1982, 42; BGH StV 1985, 398).
  • BGH, 05.07.1955 - 1 StR 195/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 05.11.1985 - 1 StR 491/85
    Das gilt allerdings nicht, wenn ein solcher Zeuge aus dem normalen Erscheinungsbild seines Alters hervorstechende Züge oder Eigentümlichkeiten aufweist, deren Beurteilung eine besondere Sachkunde voraussetzt (BGHSt 3, 27, 28 [BGH 24.06.1952 - 1 StR 130/52]/29; 3, 52, 54; 8, 130, 131; 23, 8, 12; BGH NJW 1961, 1636; BGH NStZ 1981, 400; 1982, 42; BGH StV 1985, 398).
  • BGH, 18.12.1962 - 5 StR 522/62

    Unzüchtige Handlungen - Zungenküsse aus Sinnenlust

    Auszug aus BGH, 05.11.1985 - 1 StR 491/85
    Auch waren die sexuellen Handlungen, die der Angeklagte im Rahmen dieses Unterordnungsverhältnisses vornahm, im Sinne des § 184 c Nr. 1 StGB von einiger Erheblichkeit (zu dieser Beurteilung vgl. BGHSt 18, 169 [BGH 18.12.1962 - 5 StR 522/62]; BGH StV 1983, 415; 1983, 415/416; Laufhütte in LK 10. Aufl. § 184 c Rdn. 12).
  • BGH, 06.07.1983 - 2 StR 350/83

    Zungenkuss als sexuelle Handlung von einiger Erheblichkeit im Sinne des § 178

    Auszug aus BGH, 05.11.1985 - 1 StR 491/85
    Auch waren die sexuellen Handlungen, die der Angeklagte im Rahmen dieses Unterordnungsverhältnisses vornahm, im Sinne des § 184 c Nr. 1 StGB von einiger Erheblichkeit (zu dieser Beurteilung vgl. BGHSt 18, 169 [BGH 18.12.1962 - 5 StR 522/62]; BGH StV 1983, 415; 1983, 415/416; Laufhütte in LK 10. Aufl. § 184 c Rdn. 12).
  • BGH, 13.06.1952 - 2 StR 259/52
    Auszug aus BGH, 05.11.1985 - 1 StR 491/85
    Das gilt allerdings nicht, wenn ein solcher Zeuge aus dem normalen Erscheinungsbild seines Alters hervorstechende Züge oder Eigentümlichkeiten aufweist, deren Beurteilung eine besondere Sachkunde voraussetzt (BGHSt 3, 27, 28 [BGH 24.06.1952 - 1 StR 130/52]/29; 3, 52, 54; 8, 130, 131; 23, 8, 12; BGH NJW 1961, 1636; BGH NStZ 1981, 400; 1982, 42; BGH StV 1985, 398).
  • BGH, 27.05.1981 - 3 StR 148/81

    Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes in Tateinheit mit sexuellem

  • BGH, 13.10.1981 - 1 StR 561/81

    Voraussetzungen der Rüge einer Zeugenvereidigung - Entscheidung über den

  • BGH, 07.01.1981 - 2 StR 619/80

    Definition einer Unfähigkeit zum Widerstand - Widerstandswillen

  • BGH, 20.06.1961 - 1 StR 211/61

    Voraussetzungen bzw. Notwendigkeit der Zuziehung eines Jugendsachverständigen

  • BGH, 03.06.1981 - 2 StR 170/81

    Notwendigkeit der Zuziehung eines Sachverständigen für die Beurteilung von

  • BGH, 02.05.1985 - 4 StR 142/85

    Untersuchung der wahren Beschaffenheit der Tat innerhalb der Hauptverhandlung -

  • BGH, 13.03.1951 - 1 StR 62/50
  • BGH, 05.05.1953 - 2 StR 622/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 20.10.1955 - 3 StR 294/55
  • BGH, 08.05.1957 - 2 StR 164/57

    Jugendherbergsvater

  • RG, 17.11.1884 - 2571/84

    Kann die Stellung eines Pfarrers gegenüber einem seine Christenlehre besuchenden

  • BGH, 06.05.2014 - 4 StR 503/13

    Revision eines Lehrers gegen seine Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs einer

    Ob ein solches Verhältnis besteht und welchen Umfang es hat, ist regelmäßig nach den tatsächlichen Verhältnissen des Einzelfalles zu beurteilen (BGH, Urteil vom 5. November 1985 - 1 StR 491/85, BGHSt 33, 340, 344; Urteil vom 10. Juni 2008 - 5 StR 180/08, BGHR StGB § 174 Abs. 1 Obhutsverhältnis 11).

    Es muss sich dabei am Schutzzweck der Vorschrift orientieren, wonach Minderjährige und daher regelmäßig noch nicht ausgereifte Menschen vor sexuellen Übergriffen durch Autoritätspersonen bewahrt werden sollen, denen sie durch einen Vertrauensbeweis überantwortet und damit gewissermaßen in die Hand gegeben sind (vgl. BGH, Urteil vom 5. November 1985 - 1 StR 491/85, BGHSt 33, 340, 344).

  • BGH, 05.07.2017 - 4 StR 228/17

    Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen (Obhuts- bzw. Abhängigkeitsverhältnis:

    Erforderlich hierfür ist ein Abhängigkeitsverhältnis im Sinne einer Unter- und Überordnung, die den persönlichen, allgemein menschlichen Bereich umfasst, in welchem einer Person das Recht und die Pflicht obliegt, die Lebensführung des Jugendlichen und damit dessen geistig-seelische Entwicklung zu überwachen und zu leiten (st. Rspr.; vgl. nur Senat, Beschluss vom 30. März 2011 - 4 StR 97/11; BGH, Beschluss vom 5. April 2011 - 3 StR 12/11; BGH, Beschluss vom 26. Juni 2003 - 4 StR 159/03; BGH, Beschluss vom 27. Juni 2000 - 1 StR 221/00; Senat, Beschluss vom 27. Februar 1992 - 4 StR 75/92, BGHR StGB § 174 Abs. 1 Obhutsverhältnis 2; BGH, Urteil vom 20. September 1988 - 1 StR 383/88, BGHR StGB § 174 Abs. 1 Obhutsverhältnis 1; BGH, Urteil vom 5. November 1985 - 1 StR 491/85, BGHSt 33, 340, 344 f.; BGH, Urteil vom 20. September 1988 - 1 StR 383/88, BGHR StGB § 174 Abs. 1 Obhutsverhältnis 1).
  • BGH, 05.04.2011 - 3 StR 12/11

    Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen (Anvertrautsein); sexueller Missbrauch

    Ein solches entstand vielmehr erst nach Pfingsten 2008, als die Nebenklägerin ganz bei der Zeugin K. und dem Angeklagten lebte und dieser sich nunmehr auch um ihre Erziehung kümmerte, mithin den der Norm unterfallenden Pflichtenkreis tatsächlich übernahm (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Januar 1967 - 1 StR 595/65, BGHSt 21, 196, 201 f.; Urteil vom 5. November 1985 - 1 StR 491/85, BGHSt 33, 340, 344 f.).
  • BGH, 07.10.2020 - 2 StR 454/19

    Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen (Anvertrautsein:

    Bei deren Bewertung muss sich der Tatrichter am Schutzzweck der Vorschrift orientieren, wonach Minderjährige und daher regelmäßig noch nicht ausgereifte Menschen vor sexuellen Übergriffen durch Autoritätspersonen bewahrt werden sollen, denen sie durch einen Vertrauensbeweis überantwortet und damit gewissermaßen in die Hand gegeben sind (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Mai 2014 - 4 StR 503/13, aaO; Urteil vom 5. November 1985 - 1 StR 491/85, BGHSt 33, 340, 344).

    Denn die Gestattung des Umgangs mit dem Angeklagten dürfte mit der Übertragung von Verantwortung des Angeklagten für das körperliche und psychische Wohl des Nebenklägers einhergegangen sein (vgl. BGH, Urteil vom 5. November 1985 - 1 StR 491/85, BGHSt 33, 340, 344).

  • BGH, 08.12.2015 - 2 StR 200/15

    Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen (Begriff des Anvertrautseins:

    Entscheidend ist insoweit nicht, von wem und auf welche Weise der Betreuer bestellt worden ist (BGH, Beschluss vom 31. Januar 1967 - 1 StR 595/65, BGHSt 21, 196, 201; BGH, Urteil vom 5. November 1985 - 1 StR 491/85, 33, 341, 344).

    Ob ein solches Obhutsverhältnis besteht und welchen Umfang es hat, ist nach den tatsächlichen Verhältnissen des jeweiligen Einzelfalls zu beurteilen (BGH, Beschluss vom 5. November 1985 - 1 StR 491/85, BGHSt 33, 340, 344).

  • BGH, 10.06.2008 - 5 StR 180/08

    Sexueller Missbrauch Schutzbefohlener (Obhutsverhältnis); Grenzen der

    Ob ein solches Obhutsverhältnis, das auch bei einer Tätigkeit als Trainer bestehen kann (BGHSt 17, 191, 192/193 - Fußballtrainer; BGH NStZ 2003, 661 - Tennistrainer), vorliegt, ist nach den tatsächlichen Verhältnissen des Einzelfalls zu beurteilen (BGHSt 19, 163; 33, 340, 344; 41, 137, 139).
  • BGH, 25.10.2023 - 2 StR 285/23

    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern; Beruhen mehrerer Tatvorwürfe auf den

    Erforderlich hierfür ist ein Abhängigkeitsverhältnis im Sinne einer Unter- und Überordnung, die den persönlichen, allgemein menschlichen Bereich umfasst, in welchem einer Person das Recht und die Pflicht obliegt, die Lebensführung des Jugendlichen und damit dessen geistig-seelische Entwicklung zu überwachen und zu leiten (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 5. November 1985 - 1 StR 491/85, BGHSt 33, 340, 344 f.; BGH, Beschlüsse vom 5. Juli 2017 - 4 StR 228/17; vom 30. März 2011 - 4 StR 97/11; vom 5. April 2011 - 3 StR 12/11).
  • LG Bonn, 09.07.2012 - 28 KLs 17/12

    Sexueller Missbrauch einer Schutzbefohlenen i.R.e. Obhutsverhältnisses (hier:

    Zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut ist der Jugendliche demjenigen, der zumindest (Mit-)Verantwortung für das körperliche und psychische Wohl des Jugendlichen trägt und eine gewisse Einwirkungsmöglichkeit hat (BGH, Urteil vom 05.11.1985 - 1 StR 491/85 - zitiert nach juris Rz. 21ff.).
  • OLG München, 21.06.2011 - 31 Wx 168/11

    Vereinsrecht: Satzungsänderung über eine bestimmte Mehrheit für eine

    Die Beschwerde wendet dagegen insbesondere ein, dass bis zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs NJW 1986, 1053 (= BGHZ 96, 245) Klauseln, die für Satzungsänderungen eine bestimmte Mehrheit vorsahen, auch auf eine Zweckänderung angewendet worden seien.
  • BGH, 13.07.2021 - 3 StR 194/21

    Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen (Person unter 18 Jahren;

    Erforderlich hierfür ist ein Abhängigkeitsverhältnis im Sinne einer Unter- und Überordnung, die den persönlichen, allgemein menschlichen Bereich umfasst, in welchem einer Person das Recht und die Pflicht obliegt, die Lebensführung des Jugendlichen und damit dessen geistig-seelische Entwicklung zu überwachen und zu leiten (st. Rspr.; vgl. nur Senat, Beschluss vom 07.04.2020 - 3 StR 44/20, StV 2021, 263; BGH, Beschl. v. 5.7.2017 - 4 StR 228/17, BeckRS 2017, 118934; Beschl. v. 8.12.2015 - 2 StR 200/15, NStZ-RR 2016, 201; Senat, Beschl. v. 5.4.2011 - 3 StR 12/11, StV 2011, 482; Urt. v. 5.11.1985 - 1 StR 491/85, BGHSt 33, 340, 344 f.).

    Ob ein solches Obhutsverhältnis besteht und welchen Umfang es hat, ist nach den tatsächlichen Verhältnissen des jeweiligen Einzelfalls zu beurteilen (BGH, Beschl. v. 5.11.1985 - 1 StR 491/85, BGHSt 33, 340, 344; Beschl. v. 25.4.2012 - 4 StR 74/12, NStZ 2012, 690).

  • BGH, 27.06.2000 - 1 StR 221/00

    Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen; Obhutsverhältnis; Ersatzbabysitter

  • BGH, 02.07.1997 - 2 StR 205/97

    Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen durch den Großvater - Schlussziehung

  • BGH, 30.03.2011 - 4 StR 97/11

    Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen (Voraussetzungen des

  • BGH, 30.04.1986 - 2 StR 165/86

    Verbindung von an verschiedenen Tagen vorgenommenen sexuellen Handlungen zu einer

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Rechtsprechung
   BGH, 03.12.1985 - 1 StR 568/85   

Zitiervorschläge
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BGH, 03.12.1985 - 1 StR 568/85 (https://dejure.org/1985,5985)
BGH, Entscheidung vom 03.12.1985 - 1 StR 568/85 (https://dejure.org/1985,5985)
BGH, Entscheidung vom 03. Dezember 1985 - 1 StR 568/85 (https://dejure.org/1985,5985)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung eines psychisch wie physisch vom Alkohol Abhängigen wegen vorsätzlichen Vollrauschs - Möglichkeit einer strafmildernden Auswirkung einer extremen Labilität , Frustrationsintoleranz, weitgehenden Interessenlosigkeit , Lethargie, Gefühlskälte, Aggressivität ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1986, 198
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.07.1985 - 1 StR 285/85

    Vorwegvollzug einer langen Freiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 03.12.1985 - 1 StR 568/85
    Bei der Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt kann die Umkehrung der gesetzlich vorgeschriebenen Reihenfolge der Vollstreckung von Maßregel und Strafe grundsätzlich auch damit gerechtfertigt werden, daß der Entlassung in die Freiheit die Behandlung nach § 64 StGB unmittelbar vorausgehen sollte, weil ein sich anschließender Strafvollzug die positiven Ergebnisse des vorausgegangenen Maßregelvollzugs wieder gefährden würde (BGH, Urteil vom 25. Juli 1985 - 1 StR 285/85 - zur Veröffentlichung vorgesehen; Sonderausschuß Strafrechtsreform 2. Bericht, BTDrucks. V/4085 S. 31; Horstkotte, Sonderausschuß 117. Sitzung der 5. Wahlperiode S. 2319; Beyer, Sonderausschuß 43. Sitzung der 4. Wahlperiode, S. 806 ff.; Dreher/Tröndle, StGB 42. Aufl. § 67 Rdn. 3; Stree in Schönke/Schröder, StGB 22. Aufl. § 67 Rdn. 7; Müller-Dietz NJW 1980, 2789, 2790; kritisch: Hanack LK 10. Aufl. § 67 Rdn. 36 und JR 1978, 399, 403; Lenckner in Handbuch der forensischen Psychiatrie I S. 233 f.; Marquard, Dogmatische und kriminologische Aspekte des Vikariierens von Strafe und Maßregel, S. 162).
  • BGH, 13.10.1983 - 1 StR 684/83

    Begehung einer Vollrauschtat durch einen Alltagsalkoholiker - Verminderung der

    Auszug aus BGH, 03.12.1985 - 1 StR 568/85
    Das Landgericht hätte daher prüfen und erörtern müssen, ob der Angeklagte aufgrund dieser Alkoholsucht von einem derart unwiderstehlichen Drang zum Genuß alkoholischer Getränke beherrscht war, daß bei dem hier abgeurteilten Sichbetrinken seine Fähigkeit, den übermäßigen Genuß alkoholischer Getränke zu unterlassen, aufgehoben oder erheblich vermindert war (vgl. BGH StV 1984, 154).
  • Drs-Bund, 14.04.1969 - BT-Drs V/4085
    Auszug aus BGH, 03.12.1985 - 1 StR 568/85
    Bei der Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt kann die Umkehrung der gesetzlich vorgeschriebenen Reihenfolge der Vollstreckung von Maßregel und Strafe grundsätzlich auch damit gerechtfertigt werden, daß der Entlassung in die Freiheit die Behandlung nach § 64 StGB unmittelbar vorausgehen sollte, weil ein sich anschließender Strafvollzug die positiven Ergebnisse des vorausgegangenen Maßregelvollzugs wieder gefährden würde (BGH, Urteil vom 25. Juli 1985 - 1 StR 285/85 - zur Veröffentlichung vorgesehen; Sonderausschuß Strafrechtsreform 2. Bericht, BTDrucks. V/4085 S. 31; Horstkotte, Sonderausschuß 117. Sitzung der 5. Wahlperiode S. 2319; Beyer, Sonderausschuß 43. Sitzung der 4. Wahlperiode, S. 806 ff.; Dreher/Tröndle, StGB 42. Aufl. § 67 Rdn. 3; Stree in Schönke/Schröder, StGB 22. Aufl. § 67 Rdn. 7; Müller-Dietz NJW 1980, 2789, 2790; kritisch: Hanack LK 10. Aufl. § 67 Rdn. 36 und JR 1978, 399, 403; Lenckner in Handbuch der forensischen Psychiatrie I S. 233 f.; Marquard, Dogmatische und kriminologische Aspekte des Vikariierens von Strafe und Maßregel, S. 162).
  • BGH, 18.03.1986 - 1 StR 73/86

    Reihenfolge der Vollstreckung von Maßregel und Strafe - Anordnung der

    Zwar kann bei der Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt die Umkehrung der gesetzlich vorgeschriebenen Reihenfolge der Vollstreckung von Maßregel und Strafe grundsätzlich auch damit gerechtfertigt werden, daß der Entlassung in die Freiheit die Behandlung nach § 64 StGB unmittelbar vorausgehen sollte, weil ein sich anschließender Strafvollzug die positiven Auswirkungen des Maßregelvollzugs wieder gefährden würde (BGH MDR 1985, 1041; BGH, Beschluß vom 3. Dezember 1985 - 1 StR 568/85).
  • BGH, 20.07.1999 - 1 StR 212/99

    Totschlag; Vorwegvollzug; Maßregel; Aussetzung zur Bewährung

    Der Bundesgerichtshof hat für die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß bei dieser Art der Unterbringung die Umkehrung der gesetzlich vorgeschriebenen Reihenfolge der Vollstreckung von Maßregel und Strafe grundsätzlich auch damit gerechtfertigt werden kann, daß der Entlassung in die Freiheit die Behandlung nach § 64 StGB unmittelbar vorausgehen sollte, weil ein sich anschließender Strafvollzug die positiven Auswirkungen des Maßregelvollzugs wieder gefährden würde (BGH MDR 1985, 1041 = NStZ 1986, 140 m. Anm. Wendisch; BGH NStZ 1986, 428; BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 3; BGH, Beschluß vom 3. Dezember 1985 - 1 StR 568/85).
  • BGH, 19.12.1989 - 1 StR 624/89

    Umkehrung der Reihenfolge der Vollstreckung bei schwerer anderer seelischer

    Der Bundesgerichtshof hat für den Fall der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt in ständiger Rechtsprechung ausgesprochen, daß bei dieser Art der Unterbringung die Umkehrung der gesetzlich vorgeschriebenen Reihenfolge der Vollstreckung von Maßregel und Strafe grundsätzlich auch damit gerechtfertigt werden kann, daß der Entlassung in die Freiheit die Behandlung nach § 64 StGB unmittelbar vorausgehen sollte, weil ein sich anschließender Strafvollzug die positiven Auswirkungen des Maßregelvollzugs wieder gefährden würde (BGH MDR 1985, 1041 = NStZ 1986, 140 m.A. Wendisch; BGH NStZ 1986, 428; BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 3; BGH, Beschluß vom 3. Dezember 1985 - 1 StR 568/85).
  • BGH, 22.09.1987 - 1 StR 378/87

    Anforderungen an den Vorsatz bei vorsätzlich herbeigeführtem Vollrausch -

    27. Juli 1983 - 3 StR 239/83; BGH StV 1984, 154; 1984, 419; BGH, Beschl. vom 1. Februar 1985 - 2 StR 860/84 - bei Theune NStZ 1986, 154; BGH, Beschl. vom 3. Dezember 1985 - 1 StR 568/85 - bei Holtz MDR 1986, 441.
  • BGH, 05.08.1993 - 4 StR 406/93

    Strafzumessung bei der Verurteilung eines Angeklagten wegen Totschlags in

    Daß die durch das Verhalten seiner Ehefrau ausgelöste "leicht affektive Aufladung" (UA 38, 40) nicht den Schweregrad erreicht hat, der nach § 21 StGB eine verminderte Schuldfähigkeit begründet hätte, entbindet den Tatrichter nicht von der Verpflichtung, diese im Rahmen der allgemeinen Strafzumessung situationsgerecht zu bewerten und strafmildernd zu berücksichtigen (BGH StV 1986, 198; 1992, 318; NStZ 1993, 33, 34).
  • BGH, 09.10.1986 - 1 StR 445/86

    Hinderung der Fähigkeit übermäßigen Genuss alkoholischer Getränke zu unterlassen

    Bei diesem psychischen Zustand des Angeklagten hätte das Landgericht hinsichtlich der Verurteilungen wegen Vollrausches (Fälle II 2 und 8 der Gründe) prüfen und erörtern müssen, ob der Angeklagte auf Grund seiner Alkoholsucht von einem derart starken Drang zum Genuß alkoholischer Getränke beherrscht war, daß seine Fähigkeit, den übermäßigen Genuß alkoholischer Getränke zu unterlassen, aufgehoben oder erheblich vermindert war (vgl. BGH StV 1984, 154 und 419; BGH, Beschluß vom 29. Januar 1986 - 3 StR 581/85 - und Beschluß vom 3. Dezember 1985 - 1 StR 568/85 - bei Holtz MDR 1986, 441).
  • BGH, 01.07.1986 - 1 StR 317/86

    Möglichkeit der Durchführung einer Richtigkeitskontrolle durch Zeugenbeweis -

    Das nunmehr entscheidende Tatgericht wird die von der Rechtsprechung in neuerer Zeit zu diesem Problem entwickelten Grundsätze (vgl. BGHSt 33, 285 [BGH 25.07.1985 - 1 StR 241/85] m.w.N.; BGH NStZ 1986, 140; Beschluß vom 29. Oktober 1985 - 1 StR 504/85 - und vom 3. Dezember 1985 - 1 StR 568/85 - sowie Urteil vom 9. Januar 1986 - 4 StR 616/85 -, sämtlich bei Holtz MDR 1986, 442 f.) zu berücksichtigen und ferner zu beachten haben, daß § 67 StGB - insbesondere auch Abs. 2 - inzwischen durch das Dreiundzwanzigste Strafrechtsänderungsgesetz vom 13. April 1986 geändert worden ist.
  • BGH, 10.04.1986 - 1 StR 17/86

    Reihenfolge der Vollstreckung von Strafe und Maßregel - Darlegung konkreter

    Zwar kann bei der Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt die Umkehrung der gesetzlich vorgeschriebenen Reihenfolge der Vollstreckung von Maßregel und Strafe grundsätzlich auch damit gerechtfertigt werden, daß der Entlassung in die Freiheit die Behandlung nach § 64 StGB unmittelbar vorausgehen sollte, weil ein sich anschließender Strafvollzug die positiven Auswirkungen des Maßregelvollzugs wieder gefährden würde (BGH MDR 1985, 1041; BGH, Beschluß vom 3. Dezember 1985 - 1 StR 568/85).
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Rechtsprechung
   BGH, 06.11.1985 - 1 StR 520/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,9528
BGH, 06.11.1985 - 1 StR 520/85 (https://dejure.org/1985,9528)
BGH, Entscheidung vom 06.11.1985 - 1 StR 520/85 (https://dejure.org/1985,9528)
BGH, Entscheidung vom 06. November 1985 - 1 StR 520/85 (https://dejure.org/1985,9528)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafmaßbestimmung nach Schuldschwere und Tatunrecht im Einzelfall

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1986, 198
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.10.1980 - 3 StR 376/80

    Strafbarkeit wegen Beihilfe zum Betrug - Vorliegen besonderer Umstände in der Tat

    Auszug aus BGH, 06.11.1985 - 1 StR 520/85
    Nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 29, 370, 371 [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80]/372; BGH NStZ 1981, 61, 62; 1984, 360; 1984, 361; BGH GA 1982, 39; weitere Nachweise bei Mösl NStZ 1983, 493, 495/496 sowie bei Müller NStZ 1985, 158, 160) reicht es für die Bejahung der Voraussetzungen der erwähnten Vorschrift aus, wenn bei wertender Gesamtbetrachtung Milderungsgründe von besonderem Gewicht vorliegen, die eine Strafaussetzung trotz des erheblichen Unrechts- und Schuldgehalts, der sich in der Höhe der verhängten Strafe widerspiegelt, als nicht unangebracht und als den vom Strafrecht geschützten Interessen nicht zuwiderlaufend erscheinen lassen.

    Bei der Gesamtwertung kann ins Gewicht fallen, daß keine der verhängten Einzelstrafen sechs Monate übersteigt (vgl. dazu BGHSt 29, 370, 373) [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80].

    Mit dem Zeitablauf kann sich aber das Bedürfnis nach Vollstreckung einer Freiheitsstrafe verringern (BGHSt 29, 370, 372) [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80].

  • BGH, 15.10.1980 - 3 StR 351/80

    Strafaussetzung - Richter - Bindung des Richters - Ermessen des Richters -

    Auszug aus BGH, 06.11.1985 - 1 StR 520/85
    Nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 29, 370, 371 [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80]/372; BGH NStZ 1981, 61, 62; 1984, 360; 1984, 361; BGH GA 1982, 39; weitere Nachweise bei Mösl NStZ 1983, 493, 495/496 sowie bei Müller NStZ 1985, 158, 160) reicht es für die Bejahung der Voraussetzungen der erwähnten Vorschrift aus, wenn bei wertender Gesamtbetrachtung Milderungsgründe von besonderem Gewicht vorliegen, die eine Strafaussetzung trotz des erheblichen Unrechts- und Schuldgehalts, der sich in der Höhe der verhängten Strafe widerspiegelt, als nicht unangebracht und als den vom Strafrecht geschützten Interessen nicht zuwiderlaufend erscheinen lassen.
  • BGH, 27.03.1984 - 1 StR 104/84

    Strafaussetzung zur Bewährung - Strafaussetzung bei einer Verurteilung zur

    Auszug aus BGH, 06.11.1985 - 1 StR 520/85
    Nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 29, 370, 371 [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80]/372; BGH NStZ 1981, 61, 62; 1984, 360; 1984, 361; BGH GA 1982, 39; weitere Nachweise bei Mösl NStZ 1983, 493, 495/496 sowie bei Müller NStZ 1985, 158, 160) reicht es für die Bejahung der Voraussetzungen der erwähnten Vorschrift aus, wenn bei wertender Gesamtbetrachtung Milderungsgründe von besonderem Gewicht vorliegen, die eine Strafaussetzung trotz des erheblichen Unrechts- und Schuldgehalts, der sich in der Höhe der verhängten Strafe widerspiegelt, als nicht unangebracht und als den vom Strafrecht geschützten Interessen nicht zuwiderlaufend erscheinen lassen.
  • BGH, 18.11.1969 - 5 StR 545/69

    Anforderungen an die richterlichen Feststellungen bei mehreren gleichartigen

    Auszug aus BGH, 06.11.1985 - 1 StR 520/85
    Die Begehung mehrerer Taten kann die Annahme von besonderen Umständen im Sinne des § 47 Abs. 1 StGB rechtfertigen (BGH, Urt. vom 18. November 1969 - 5 StR 545/69 - bei Dallinger MDR 1970, 196; Hirsch in LK 10. Aufl. § 47 Rdn. 8, 23).
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